Neue Gesetze

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Ständig werden neue Gesetze erlassen oder reformiert.
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Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) – seit 01.01.2010 / Novellierung seit 01.07.2015

Wird in Baden-Württemberg bei einem Wohngebäude der zentrale Heizkessel ausgetauscht, muss mindestens 15% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse (Holz) oder Umweltwärme durch Wärmepumpen.
Möchte oder kann er keine dieser erneuerbaren Energien nutzen, besteht die Möglichkeit die gesetzlichen Auflagen auch durch eine verbesserte Wärmedämmung des Wohngebäudes zu erfüllen.

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/

Weitere Informationen zu Fördergeldern

www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
www.kfw.de/kfw.de.html

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